So wird man von unserem Staat gemolken !


Bundesgesetzblatt 1997 Teil I Seite 482 Paragraph Gebühr
in DM
1. Ausstellung einer Waffenbesitzkarte § 28 Abs. 1 WaffG 110,00
2. Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen § 28 Abs. 2 Satz 1 WaffG 110,00
3. Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Waffensachverständige § 28 Abs. 2 Satz 2 WaffG 170,00
4. Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Waffensammler § 28 Abs. 2 Satz 2 WaffG 400,00
5. Umschreibung der Waffenbesitzkarte nach einer Änderung
des Sammelthemas bei Waffensammlern
§ 28 Abs. 2 Satz 2 WaffG 150,00
6. Ausstellung einer Waffenbesitzkarte in den Fällen des § 32 Abs. 2 WaffG 80,00
7. Ausstellung einer Waffenbesitzkarte in den Fällen des § 28 Abs. 5 Satz 1 WaffG 50,00
8. Ausstellung einer gemeinsamen Waffenbesitzkarte
DM 50,00 Zuschlag zu den Gebühren nach den Nummern 1 bis 7
§ 28 Abs. 6 WaffG siehe
Text
9. Ausstellung oder Umschreibung einer Waffenbesitzkarte über
vereinseigene Schußwaffen beim Ubergang der Aufsicht über
die Schußwaffen auf ein Vereinsmitglied, das bereits eine
waffenrechtliche Erlaubnis besitzt
. 30,00
10a. Eintragung in eine bereits ausgestellte Waffenbesitzkarte
einer Berechtigung zum Erwerb einer oder mehrerer Waffen
Gebühr in Höhe der Gebühr für die jeweilige Waffenbesitzkarte
. siehe
Text
10b. Eintragung in eine bereits ausgestellte Waffenbesitzkarte
der Berechtigung zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt
über eine oder mehrere Waffen nach
§ 28 Abs. 5 Satz 1 WaffG 35,00
11a. Eintragung einer Waffe in die Waffenbesitzkarte
soweit die Eintragung nicht bei der Ausstellung der Waffenbesitzkarte
oder bei der Eintragung einer weiteren Erwerbsberechtigung
in eine Waffenbesitzkarte vorgenommen wird
§ 28 Abs. 7 WaffG 25,00
11b. Eintragung des Uberlassens einer Waffe in der Waffenbesitzkarte . 25,00
11c. Eintragung des Erwerbs eines Wechsel- oder Austauschlaufes
oder einer Wechseltrommel in die Waffenbesitzkarte
§ 4 Abs. 1 der 1. WaffV 25,00
12. Eintragung der Berechtigung zum Munitionserwerb und Ausstellung
eines Munitionserwerbscheines in Form eines solchen Vermerks
in der Waffenbesitzkarte
§ 29 Abs. 4 WaffG 50,00
13. Ausstellung eines Munitionserwerbscheines § 29 Abs. 1 WaffG 60,00
14. Ausstellung eines Waffenscheines § 35 Abs. 1 WaffG 200,00
15. Verlängerung der Geltungsdauer des Waffenscheines § 35 Abs. 1 Satz 4 WaffG 150,00
16. Ausstellung eines Waffenscheines in den Fällen des § 35 Abs. 3 WaffG 400,00
17. Verlängerung der Geltungsdauer eines Waffenscheines
in den Fällen des
§ 35 Abs. 3 WaffG 250,00
18. Ausstellung einer Ersatzausfertigung für eine in Verlust geratene
waffenrechtliche Erlaubnis
Gebühr in Höhe der Gebühr für die jeweilige waffenrechtliche
Erlaubnis
. siehe
Text
19. Einwilligung zum Erwerb von erlaubnispflichtigen Schußwaffen
oder erlaubnispflichtiger Munition in einem anderen Mitgliedstaat der
Europäischen Gemeinschaft durch Personen mit gewöhnlichem
Aufenthalt im Geltungsbereich des Gesetzes
§ 9 Abs. 2 der 1. WaffV 20,00
20. Erlaubnis zum Verbringen oder Verbringenlassen von
erlaubnispflichtigen Schußwaffen oder erlaubnispflichtiger Munition in
einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft
§ 9a Abs. 1 der 1. WaffV 20,00
21. Erlaubnis zum Verbringen oder Verbringenlassen von
erlaubnispflichtigen Schußwaffen oder erlaubnispflichtiger Munition aus
einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft
§ 9a Abs. 2 der 1. WaffV 20,00
22. Erlaubnis zum Verbringen oder Verbringenlassen von
erlaubnispflichtigen Schußwaffen oder erlaubnispflichtiger Munition zu
Waffenherstellern/Waffenhändlern in einem anderen Mitgliedstaat der
Europäischen Gemeinschaft durch Inhaber einer Erlaubnis nach
§ 7 WaffG
(§ 9a Abs. 3 der 1. WaffV)
125,00
23. Einwilligung zum Mitbringen von erlaubnispflichtigen Schußwaffen
und dafür bestimmter Munition in den Geltungsbereich des Gesetzes
bei Besuchen durch den Inhaber eines von einem Mitgliedstaat der
Europäischen Gemeinschaft ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpasses
§ 9c Abs. 1 der 1. WaffV 20,00
24. Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses § 9d Abs. 2 der 1. WaffV 80,00
25. Verlängerung der Geltungsdauer eines Europäischen Feuerwaffenpasses § 9d Abs. 2 der 1. WaffV 20,00